Aufnahmekriterien!
- Vorliegen eines Hilfeplans/Unterbringungsbeschlusses.
- Vorliegen der Kostenübernahmeerklärung.
- Mindestalter 12 Jahre.
- Die Mindestbetreuungsdauer sollte 12 Monate sein, um ein zielorientiertes Arbeiten gewährleisten zu können.
- Etwaige Suchtprobleme wie z.B. schwere Drogen-, Alkohol- oder Tablettenabhängigkeit, psychiatrische Krankheitsbilder und schwerwiegenden Verhaltensauffälligkeiten nur nach individueller Prüfung und Einzelfallentscheidung (siehe Abgrenzung SGB VIII 35a).