Kriterien

Aufnahmekriterien!

  • Vorliegen eines Hilfeplans/Unterbringungsbeschlusses.
  • Vorliegen der Kostenübernahmeerklärung.
  • Mindestalter 12 Jahre.
  • Die Mindestbetreuungsdauer sollte 12 Monate sein, um ein zielorientiertes Arbeiten gewährleisten zu können.
  • Etwaige Suchtprobleme wie z.B. schwere Drogen-, Alkohol- oder Tablettenabhängigkeit, psychiatrische Krankheitsbilder und schwerwiegenden Verhaltensauffälligkeiten nur nach individueller Prüfung und Einzelfallentscheidung (siehe Abgrenzung SGB VIII 35a).